ChemCon erfüllt alle Voraussetzungen für den Umgang mit Stoffen, die der Überwachung gemäß Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Daher dürfen wir entsprechende Substanzen entwickeln, herstellen und verwenden, seien es Startmaterialien, Zwischenprodukte oder Pharmawirkstoffe.
Substanzklassen, mit denen wir bereits gearbeitet haben, sind unter anderem: